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Die Datenschutzhinweise werden veröffentlicht, sobald das Verarbeitungsverzeichnis und die Verträge mit den beteiligten Dienstleistern abgeschlossen sind.
Ein Punkt, der schon feststeht und in der Branche oft falsch dargestellt wird: Bei einer Kartenzahlung sind Händler, Netzbetreiber und Acquirer jeweils eigenständig für ihren technischen Bereich verantwortlich. Es handelt sich nicht um eine Auftragsverarbeitung, sondern um getrennte Verantwortlichkeiten. Das gehört transparent hierher, sobald der Text steht.